Vorstellung der Ankläger des Monsanto-Tribunals
Herr Dr. Jackson Nyamuya Maogoto wird die Frage vorbringen, ob Monsanto in Kriegsverbrechen verwickelt war, wie sie bezeichnet werden in Artikel 8, Absatz 2 des Statutes für den Internationalen Strafgerichtshof. Herr Dr. Jackson Nyamuya Maogoto ist ein erfahrener Dozent für Internationales Recht an der Universität Manchester (Großbritannien).
„Als in den Nürnberger Prozessen deutsche Industrielle für die Unterstützung der deutschen Kriegsanstrengungen zur Verantwortung gezogen worden sind, war zugleich rechtskräftig anerkannt worden, dass das Verhalten privater Industrieller für das internationale Strafrecht relevant ist. Diese wichtige Rechtsfindung von Nürnberg ist vom militärisch-industriellen Komplex still und heimlich über die Jahrzehnte zurückgedrängt worden. Es ist an der Zeit, den Rechtsgedanken wieder zu stärken, wonach Unternehmen eine Schuld und Verantwortlichkeit zukommen kann. Das Internationale Monsanto Tribunal wird dazu beitragen, diesen Rechtsgedanken von Nürnberg wieder aufleben zu lassen. Im Kontext des internationalen Rechtes wird das Tribunal an einen entscheidenden Grundsatz erinnern und ihn mit neuer Kraft beleben: Die Entscheidungsträger von Unternehmen können für ihre Verbrechen nach internationalem Recht belangt werden.“
Frau Dr. Gwynn MacCarrick (Australien) arbeitete u.a. als Justizbeamtin in der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und in Dili (Osttimor) als Verteidigerin des Distriktgerichts im Rahmen der „special panels for serious crimes“ (SPSC) der Vereinten Nationen. Sie verteidigte damals einen Milizkommandanten, der in 23 Fällen der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeklagt war. Frau Dr. Gwynn MacCarrick wird das Plädoyer über „Ökozid“ zusammenstellen:
"Die Arbeit des Monsanto Tribunals wird zweifellos zu der fortschrittlichen Entwicklung des internationalen Rechtes beitragen. Denn diese Arbeit wird den Inhalt der Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen erhellen und sie wird der internationalen Rechtsdebatte Anstöße geben, ob und in wieweit sich das internationale Recht unter zukünftigen Einschluss des „Verbrechens des Ökozids“ fortentwickeln sollte.“